AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

§
1 Vermieter

Die Ferienwohnungen werden von der

Harz-IT GmbH
Am Wiesenhang 60
38855 Wernigerode
Geschäftsführer Tilo Breuer
Amtsgericht Stendal
HRB 22995

betrieben.

 § 2 Buchung

 2.1 Sofern die Buchung direkt über ein
Online-Portal erfolgt ist, gelten diese AGB´s als anerkannt.

 2.2

Bei Buchungen über den Vermieter,
macht dieser dem Mieter ein Angebot per Email. Die Buchung der Ferienwohnung ist verbindlich, sobald die Bestätigung der Email und somit der Buchung, eingegangen ist.

2.3
Bei telefonischer Buchung kommt der Vertrag durch Abgabe der Willenserklärung am Telefon und die telefonische oder schriftliche Bestätigung durch den Vermieter zustande.

2.4
Die Ferienwohnung darf höchstens mit der bei der Buchung angegebenen Personenanzahl genutzt werden.

§ 3 Mietzahlung

Die Mietzahlung ist 10 Tage vor Anreise fällig

. Eine Kaution wir nicht erhoben.

§ 4 Nebenkosten / Kurtaxe

 Die Nebenkosten für Wasser und Strom  sind im Mietpreis enthalten. Die Endreinigung, die Nutzung eines PKW-Stellplatzes,  die Internetnutzung, sowie Bettwäsche und Handtücher sind ebenfalls im Mietpreis enthalten. Die Kurtaxe wird von der Gemeinde erhoben und muss vor Ort bei dem Vermieter gezahlt werden.

§ 5 Schlüsselübergabe

Die Schlüsselübergabe erfolgt über einen automatischen Schlüsselkasten. Der dafür benötigte Zahlencode wird dem Mieter von dem Vermieter vor der Anreise
mitgeteilt.

 § 6 An- und Abreise

Am Anreisetag steht die Ferienwohnung ab 15.00 Uhr zur Verfügung.
Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn die
Ferienwohnung nicht pünktlich um 15.00 Uhr bezogen werden kann. Am Abreisetag muss
die Wohnung ab 10 Uhr zur Endreinigung zur Verfügung stehen.

§ 7 Allgemeine Verpflichtungen / Hausordnung

7.1
Der Mieter ist gehalten, sich insbesondere bzgl. der Lautstärke rücksichtsvoll zu
verhalten, um die anderen Mieter nicht in ihrer individuellen Urlaubsgestaltung
zu beeinträchtigen.

7.2
Die Ferienwohnung wird mit vollständigem Inventar vermietet. Etwaige Fehlbestände, Mängel oder Beschädigungen sind dem Vermieter unverzüglich zu melden. Über den Zustand der Wohnung und des Inventars werden eventuelle Rügen nur innerhalb 24 Stunden ab Ankunft anerkannt. Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln. Der Mieter haftet für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung der ihm obliegenden Sorgfalts- und Anzeigepflicht entstehen, besonders bei unsachgemäßer Behandlung technischer Anlagen und anderer Einrichtungsgegenstände. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon
ausgeschlossen.

§ 8 Rauchen

 Das Rauchen in den Wohnungen ist nicht
gestattet. Der Mieter soll bitte ggf. den Balkon oder Garten nutzen.

§ 9 Internetnutzung

Der Mieter kann den per Username/Passwort geschützten WLAN-Zugang nutzen, ist aber verpflichtet, keine fremden Schutzrechte (z. B. Urheberrechte, Markenrechte, Patentrechte und Datenbankrechte) zu verletzen, keine Dienste zum Abruf oder zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Informationen zu nutzen und keine Inhalte verleumderischen, beleidigenden oder volksverhetzenden Charakters zu veorbreiten oder gegen sonstige Gesetze oder Verordnungen zu verstoßen. Im Falle eines rechtswidrigen Gebrauchs des Internetzgangs wird somit der Mieter haftbar gemacht. Insofern muß die Zugangsidentifikation zum WLAN vom Mieter besonders sorgfältig verwahrt werden, damit sie keinen Dritten zugänglich ist.

§ 10 PKW-Stellplatznutzung

10. 1 Der Mieter verpflichtet sich, nur den ihm
vermieteten Stellplatz zu benutzen und auf diesem Stellplatz außerdem nur einen
Personenwagen oder Motorrad abzustellen.

 10.2 Alle allgemeinen
technischen und behördlichen Vorschriften, besonders die der Feuerwehr und
Bauaufsichtsbehörde, sind zu beachten.

10.3 Wagenwäsche, Ölwechsel, Reparaturen,
offenes Feuer u. ä. sind auf dem Stellplatz nicht gestattet. Auslaufendes
Benzin, Öl oder andere, umweltgefährdende Flüssigkeiten sind sofort zu
entfernen und dürfen nicht in den Boden versickern oder in die
Entwässerungsanlage fließen. Gegebenenfalls ist die Feuerwehr hinzuzuziehen.
Außerdem ist der Vermieter sofort zu benachrichtigen.

10.4 Die Beseitigung von Schnee- und Eisglätte
erfolgt nur insoweit, als es von den beauftragten Unternehmen entsprechend den
bestehenden Regelungen ausgeführt wird. Bei starkem Schneefall oder Eis kann es
zu Behinderungen kommen.

10.5 Der Vermieter haftet nicht für Personen-
oder Sachschäden, die dem Mieter bei der Benutzung des Stellplatzes entstehen,
insbesondere nicht für Beschädigungen oder das Abhandenkommen des abgestellten
Fahrzeugs. Der Vermieter haftet ebenfalls nicht, wenn die Zufahrt z.B. durch
verkehrswidrig abgestellte Fahrzeuge blockiert wird. Der Mieter haftet für alle
Schäden, die durch die nicht vertragsgemäße Nutzung des Stellplatzes entstehen.

§ 11 Gartennutzung

 Der Garten sowie das Mobiliar stehen allen Mietern zur Verfügung

§ 12 Haustiere

Das Mitbringen von Haustieren ist nur nach Absprache gestattet. Die Hausiere dürfen nicht auf die Couch / Sessel und in die Betten.

§ 13 Reiserücktritt

13. 1 durch den Mieter

Ein notwendiger Rücktritt von der Reise muss schriftlich
mitgeteilt werden. Sofern sich die Ferienwohnung nicht anderweitig vermieten
lässt, hat der Vermieter einen Ersatzanspruch nach folgender Staffelung:

  • bis zum 15. Tag vor Mietbeginn 0 % des Mietpreises (kostenfrei)
  • bis zum 14. Tag vor Mietbeginn 80 % des Mietpreises

Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung wird
empfohlen!

13.2 durch den Vermieter

Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Mietbeginn ohne
Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der Mieter andere Mieter trotz Abmahnung
nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die
sofortige Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt ist.

13.3 in gegenseitigem Einvernehmen

Eine Auflösung des Mietvertrages in gegenseitigem
Einvernehmen ist jederzeit möglich.

§ 14 Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines
ordentlichen Kaufmanns für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine
Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser-, Strom- sowie ggf.
Internetversorgung, sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind
hiermit ausgeschlossen. Die Haftung des Vermieters ist auf die maximale Höhe
des Mietpreises beschränkt.

§ 15 Kurabgabe

Der Vermieter ist verpflichtet, die Kurabgaben gemäß der
jeweils gültigen Kurabgabensatzung beim Mieter einzunehmen und diesem die
Kurkarten auszustellen.

Die Kurabgabe wird vom Vermieter an die Kurverwaltung
abgeführt.

§ 16 Salvatorische Klausel

Sollte
eine der zuvor beschriebenen Mietbedingung rechtsungültig sein, so wird diese
durch die entsprechenden gesetzlichen Regelungen ersetzt. Die anderen
Mietbedingungen bleiben davon unberührt und weiterhin gültig.

§ 17 Hausordnung

Mit der Buchung der Ferienwohnung gehen wir davon aus, dass die Hausordnung (https://auszeit-im-harz.de/data/Hausordnung_deu_komplett.pdf) anerkannt wird.

Stand 01.01.2023